AGB

AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedienungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma ECU-Soft bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.


2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma ECU-Soft eine Bestellung des Käufers elektronisch (E-Mail) oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Ecu-Soft behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma ECU-Soft zumutbar sind.


3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Firma Ecu-Soft zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma ECU-Soft zur Preisanpassung.


4. Liefer- und Leistungszeit

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma ECU-Soft. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma ECU-Soft nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Vertragsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma ECU-Soft ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma ECU-Soft zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma ECU-Soft nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Firma ECU-Soft zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschuss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.


5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma ECU-Soft verlassen hat. Die Firma ECU-Soft versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Firma ECU-Soft trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma ECU-Soft, sowie die gesamten Transport bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma ECU-Soft, sowie die gesamten Transportkosten.


6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Bar-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, sowie nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma ECU-Soft zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma ECU-Soft gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma ECU-Soft andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Firma ECU-Soft weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Der Firma ECU-Soft steht das Recht zu, den im Verzug geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma ECU-Soft berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Firma ECU-Soft ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.


7. Fahrzeugtuning

Sollte ein Fahrzeugtuning an einem Fahrzeug vorgenommen oder eingebaut werden, so weisen wir ausdrücklich darauf hin, das der Eigentümer des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen hat, das die Veränderung unverzüglich beim TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution dieses im Fahrzeugbrief einzutragen hat, da ansonsten die allgemeine Betriebserlaubnis erloschen ist. Ohne einen TÜV-Gutachten ist getunte Fahrzeug nur für bestimmte Rennstrecke ? nicht für einen normalen Straßenverkehr zugelassen.


8. Haftungsausschluss

a. Die Firma ECU-Soft haftet nicht für Schäden, die am / im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen bzw. Chiptuning auftreten. Gegen Zahlung eines Aufpreises besteht die Möglichkeit, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei ECU-Soft aus.

Die Firma ECU-Soft übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei/durch Prüfstandsmessungen / Prüfstandsfahrten auftreten können!! Jeder Kunde stellt die Firma ECU-Soft von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

b. Diese  näher beschriebene Versicherung ist kein Angebot von ECU-Soft GmbH Sie wird von ECU-Soft GmbH lediglich vermittelt und ist ein Angebot der NSA Garantie in der Schweiz (www.nsagarantie.ch <http://www.nsagarantie.ch> ). Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt daher ausschließlich zwischen NSA und dem Versicherungsnehmer; ECU-Soft GmbH ist hieran in keiner Form beteiligt. Auch prüft ECU-Soft GmbH vor Abschluss einer Versicherung nicht, ob das zu versichernde Fahrzeug den auf der Website www.ecusoft.de/agb <www.ecusoft.de/agb>  näher beschriebenen Voraussetzungen der angebotenen Versicherungen TUNING 2 bzw. TUNING 5 (etwa Alter oder km-Stand) entspricht. Dies obliegt allein demjenigen, der die Versicherung für ein Fahrzeug abschließen will.


9. Zusätzlicher Hinweis

Der Bundesgerichtshof entschied: Wer seinen Tacho manipuliert macht sich noch nicht einer Fälschung technischer Aufzeichnung schuldig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. 4 StR 654/79) entschieden. Denn: ?Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne von Paragraph 268 Strafgesetzbuch?. Aber: Wer den Tachostand verändert, um beim Verkauf einen besseren Preis zu erzielen, betrügt den Käufer. Und darauf steht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Ganz abgesehen davon, darf der betrogene Käufer dem Verkäufer das Auto wieder vor die Tür stellen und den Kaufpreis zurückfordern. Zitat: Rechtsanwalt: Rolf-Peter Rocke.


10. Datenschutz

Die Firma ECU-Soft ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.


11. Verpackungsverordnung

Seit dem 01. 01. 2009 ist die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die besagt, dass Verpackungsmaterialien recycelt werden können. Wir verwenden nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien aus Kartonagen und Altpapier. Trotzdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie Verpackungsmaterialien per Post, zu unseren Lasten an uns zurück senden können, was wir Ihnen hiermit auch ausdrücklich anbieten. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie, als Verbraucher haben natürlich weiterhin die Möglichkeit unsere Verpackungen in die Altpapiersammlung zu geben, wobei auch Kartonagen zusammen mit Altpapier kein Problem darstellen. Auch Reste von Etiketten, Klebebändern, etc. beeinträchtigen den Recycling-Ablauf durch geringen Folienanteil nicht. Folienverpackungen können auch weiterhin mit dem gelben Sack entsorgt werden, soweit die Hersteller diese für das duale System gekennzeichnet haben - grüner Punkt, etc.


12. Versicherung

1.  Gegen Zahlung eines Aufpreises besteht die Möglichkeit, entsprechend der jeweils gültigen Preisliste eine eigenständige und unabhängige Zusatzversicherung über unseren Versicherungspartner abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen können auf Verlangen eingesehen werden und liegen bei ECU-Soft aus.

2.  Diese auf www.ecusoft.de/agb näher beschriebene Versicherung ist kein Angebot von ECU-Soft. Sie wird von ECU-Soft lediglich vermittelt und ist ein Angebot der NSA Garantie in der Schweiz (www.nsagarantie.ch ). Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt daher ausschließlich zwischen NSA und dem Versicherungsnehmer; ECU-Soft ist hieran in keiner Form beteiligt. Auch prüft ECU-Soft vor Abschluss einer Versicherung nicht, ob das zu versichernde Fahrzeug den auf der Website www.ecusoft.de/agb näher beschriebenen Voraussetzungen der angebotenen Versicherungen TUNING 2 bzw. TUNING 5 (etwa Alter oder km-Stand) entspricht. Dies obliegt allein demjenigen, der die Versicherung für ein Fahrzeug abschließen will.

 

13. Besondere Bestimmungen für das Verhältnis zwischen ECU-Soft und Slave Kunden

1.  Slave Kunden sind Tuningfirmen, die ihrerseits mit von ECU-Soft gelieferten Files Chiptuning bei Endkunden betreiben.

2.  Die Zusammenarbeit zwischen ECU-Soft und den Slave Kunden besteht darin, dass Letztere aus den Fahrzeugen ihrer Kunden Daten auslesen, die Dateien auf einen Server hochladen und ECU-Soft sodann die gewünschte Programmierung übernimmt. Der Auftragsinhalt wird durch Ausfüllen des Bereichs Info für Programmierer seitens des Slave Kunden festgelegt. Wird dieses Feld nicht ausgefüllt, führt ECU-Soft die Programmierung einer StI durch.

3.  Zusagen seitens ECU-Soft über die Durchführbarkeit einer Chiptuning-Maßnahme sind unverbindlich und betreffen lediglich die Frage, ob bei einem bestimmten Fahrzeug die Möglichkeit des Chiptunings softwaremäßig vorgesehen ist. Eine Gewähr, dass die Maßnahme bei einem konkreten Fahrzeug dann auch tatsächlich durchgeführt werden kann, übernimmt ECU-Soft nicht.

Nach der durch ECU-Soft erfolgenden Programmierung bzw. Änderung erforderliche Nachbesserungen lassen den gegen den Slave Kunden wegen der Ausführung der Programmierung bestehenden Zahlungsanspruch unberührt.

4.  ECU-Soft haftet nicht dafür, wenn von ECU-Soft gelieferte Geräte an Steuergeräten in den Fahrzeugen der Kunden der Slave Kunden Fehler verursachen oder das entsprechende Steuergerät nicht gelesen oder beschrieben werden kann. Ebenso ist eine Haftung von ECU-Soft ausgeschlossen, wenn durch die Software-Deaktivierung bzw. -Programmierung Steuergeräte nicht mehr ansprechbar sind.

Funktioniert die Deaktiverung / Programmierung eines Steuergeräts auch nach mehreren Nachbesserungen nicht, wird ECU-Soft diese dem Slave Kunden nicht in Rechnung stellen. ECU-Soft haftet andererseits nicht für dem Slave Kunden im Zusammenhang mit den fehlgeschlagenen Deaktivierungs- oder Programmierungsversuchen etwa im Zuge von Vorbereitungshandlungen an den jeweiligen Fahrzeugen entstandene Schäden oder Aufwendungen.

5.  Der Slave Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seinem Kunden seine AGB vorzulegen und die Garantie oder Haftung nach dem Chiptuning auszuschließen. ECU-Soft ist diesbezüglich auch nicht Ansprechpartner der Kunden des Slave Kunden.

6.  Beendet der Slave Kunde die Zusammenarbeit mit ECU-Soft, ohne dass hierzu ein wichtiger Grund vorläge, der ihn dazu berechtigen würde, wird für jedes von ECU-Soft gelieferte, aber nicht programmierte Gerät eine Freistellungsgebühr von ¬ 500,00 fällig. Der Slave Kunde ist in diesem Fall zudem nicht länger berechtigt, die von ECU-Soft zur Verfügung gestellten Fahrzeuglisten und Dokumente zu nutzen.

 

14. Keine Rückerstattung

Sie bezahlen für die Arbeit, die wir tun, nicht für das Ergebnis dieser Arbeit. Jede Arbeit, die wir machen, oder jede Zeit, die wir ausgeben, müssen bezahlt werden, aus diesem Grund sind keine Rückerstattungen, ganz oder teilweise, möglich. Jede Anfrage nach einer Rückerstattung führt zu einem sofortigen Ausschluss von unserer Website und unseren Diensten.

 

15. Zahlungen, Rückerstattungen und Paypal

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen in unserem Shop zur Verfügung:

PayPal

Sie können den Rechnungsbetrag über den Online-Zahlungsanbieter PayPal bezahlen. Sie müssen dort bereits registriert sein oder die Registrierung abschließen, sich mit Ihren Zugangsdaten identifizieren und Ihre Zahlungsanweisung an uns bestätigen (ggf. mit Ausnahme des Gastzugangs). Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bestellung.

Aufgrund unserer Rückerstattungsrichtlinien (siehe unten) möchten Sie von allen Paypal-Rückerstattungsansprüchen zurücktreten.

Rückgaberecht

Da unsere Website nicht greifbare, unwiderrufliche Waren anbietet, bieten wir keine Rückerstattungen nach dem Kauf des Produkts, die Sie vor dem Kauf eines Produkts auf der Website bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Produktbeschreibung sorgfältig gelesen haben, bevor Sie einen Kauf tätigen.